Bei Brustwachstumsstörungen mit Fehlbildung von Brust, Brustwarze oder der Form der Brust sowie eventuell daraus resultierenden Asymmetrien, können Straffungs-, Verkleinerungs- oder Vergrößerungstechniken mit Implantaten angewendet werden.
So kann bei einer Brustasymmetrie mit einseitiger Fehlbildung, die zu gering entwickelte Brust mit einem Implantat vergrößert und die Brust der Gegenseite, je nach Bedarf, nur gestrafft oder verkleinert werden.
Bei tubulären Brüsten empfiehlt sich meist der Einsatz von Implantaten – der Zugang erfolgt dabei über den Unterrand der Brustwarze, häufig kombiniert mit einer Straffung des Haut-Weichteil-Mantels
In einigen besonders schweren Fällen tubulärer Brüste könnten auch zweizeitig Eingriffe notwendig werden. In einer ersten Sitzung wird die Haut mit einem Expander für etwa drei bis vier Monate gedehnt. Dies erfolgt durch Füllung des Expanders mit Kochsalzlösung. Nach ausreichender Gewebedehnung wird der Expander in einer zweiten Operation entfernt und durch ein geeignetes Implantat ersetzt.